ANAMNESE

Medizinprodukte im Wert von rund 210 Milliarden EUR ...

... werden jährlich auf dem Weltmarkt umgesetzt. Deutschland ist dabei zurzeit der drittgrößte Markt mit einem Umsatz von 22 Milliarden EUR. 1200 Herstellerfirmen (vom Großkonzern bis zum Orthopädiemeister) mit 210.000 Beschäftigten stellen in Deutschland Medizinprodukte her bzw. bringen solche in den Verkehr.

Dabei reicht die Bandbreite vom Verbandmaterial bis zum Herzschrittmacher, vom Zahnersatz bis zu In-vitro-Diagnostika und vom chirurgischen Instrument bis zum High-Tech MRT.

 

Juristisch …

… wurde der Begriff Medizinprodukt erst 1994 im Zuge einer EU-Harmonisierung definiert. Seitdem können Hersteller ihre Waren uneingeschränkt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum vertreiben. Allerdings müssen sie ihre Unternehmen sowie die Produkte in erheblich stärkerem Maße als bisher eigenverantwortlich prüfen, bewerten und zertifizieren lassen.

Wir stehen Ihnen für alle Fragen sachkundig zur Seite und begleiten Sie juristisch sicher bei jedem Schritt.

 

Das Gefährdungspotenzial von Medizinprodukten korreliert mit der Komplexität der zu beachtenden Vorschriften.

Hieraus ergibt sich der große Bedarf externer Beratung. Das gilt für Hersteller und sonstige Unternehmen ohne entsprechend spezialisierte Rechtsabteilung ebenso wie für Anwender und Betreiber der Medizinprodukte wie Krankenhäuser, Arztpraxen, etc. Allen Beteiligten wurde erhebliche Eigenverantwortung aufgebürdet, die es zu erkennen und abzusichern gilt. Schließlich werden auch Firmen dauerhaft betreuende Anwaltskanzleien mit Fragen des Medizinprodukte-Rechts konfrontiert und sind auf den Rat eines spezialisierten Kollegen angewiesen.

Die innovative Kanzlei Lücker MP-Recht hat das Fachwissen: umfassend, profund, immer aktuell.

Mit unserer Beratungsleistung sind Sie auf der sicheren Seite

FAQ

Lösungen für diese Themen

Wir begleiten Sie in allen Fragen des Medizinprodukte-Rechts. Hier ein kurzer Einblick:

Medizinprodukte sind nur dann verkehrsfähig und können im Europäischen Markt vertrieben werden, wenn sie das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.

Doch welches Verfahren ist das Richtige? Welcher Risikoklasse gehört das Produkt an? Ist eine Benannte Stelle oder Behörde zu involvieren und wenn ja, in welchem Umfang? Die Antworten auf diese und andere Fragen sind oft nicht leicht zu finden, aber richtungsweisend für den gesamten weiteren „Lebensweg“ und Erfolg des Medizinproduktes am Markt. Wir geben Ihnen, mit der erforderlichen Fachkompetenz und Erfahrung die richtigen Antworten, um mögliche Stolpersteinen von vorne herein zu vermeiden.